Verkehrsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Natürlich kann ein Anspruch gegen die Versicherung abgetreten werden.
In der täglichen Regulierungspraxis kommt dies sogar recht häufig vor. In den meisten Fällen lassen sich die Werkstätten die Ansprüche gegen die Versicherungen abtreten und rechnen dann mit den Versicherungen direkt ab.
Die Abtretung ist aber ein Vertrag zwischen dem Inhaber der Forderung und demjenigen der die Forderung erhalten soll. Die Abtretung sollte aus Nachweisgründen schriftlich erfolgen.
Wenn Sie keine Nachfragen mehr haben geben Sie bitte eine Bewertung meiner anwaltlichen Beratung ab (bitte klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne 3-5).
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
ja das geht natürlich. In diesem Falle kann der Käufer klagen.
Allerdings sollte der Käufer prüfen ob die Rechtsschutzversicherung auch Forderungen aus abgetretenem Recht deckt.
Gerne!
Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen!