Verkehrsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
zu wem haben denn aus Ihrer Sicht die Kinder die engere Beziehung ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke, ***** ***** Justanswer genutzt haben und den Nachtrag.
In diesem Fall müsste die Frau , wenn sie sich nicht mit dem Kindesvater einigen kann, einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes beim Amtsgericht stellen. Das Gericht wird immer zu Wohle desjenigen "urteilen", zu dem die Kinder die engere Beziehung haben.
Am besten besorgt sich die Frau beim Amtsgericht einen sog. Beratungshilfe- bzw. Berechtigungsschein und sucht Kontakt zu einem Rechtsanwalt/in, der/die sie in ihrem Vorhaben unterstützt.
Ich hoffe, Ihre Frage ist beantwortet. Falls noch Unklarheiten bestehen, nehmen Sie bitte Kontakt auf. Anderenfalls bitte ich Sie um Bewertung der Antwort.
besuchsweise natürlich schon. Wenn Sie ganz weg will, dann muss sie unbedingt den Antrag stellen. Also Kinder mitnehmen ja, aber gleichzeitig Antrag stellen.
nein leider nicht, aber sie kann jeden Anwalt/Anwältin beauftragen, der sich auf dem Gebiet des Familienrechts spezialisiert hat.
Mit den Kindern weggehen ? Kann man natürlich heute schon.
das wünsche ich auch.
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