Verkehrsrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne helfe ich Ihnen.Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihren Fall bearbeite.Gerne stehe ich Ihnen der Einfachheit halber auch für ein telefonisches Beratungsgespräch zur Verfügung, in dem wir alle Ihre Fragen besprechen können. Buchen Sie dieses gern als Premium-Service hinzu.Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Könnten Sie mir den Anhörungsbogen und sonstigen Schriftverkehr, den Sie in der Angelegenheit erhalten haben, zur Prüfung hochladen?
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich prüfe den Sachverhalt gerne für Sie und melde mich dann erneut. Dies kann ein wenig Zeit in Anspruch nehmen - ich bitte Sie bis dahin freundlich um ein wenig Geduld.
In dem Anhörungsschreiben wird unterstelt, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, da infolge der Anbringung der Folie eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten war. Zur Begründung heißt es, dass man aufgrund des Verkehrsunfalles die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit nicht ausschließen kann.
Die Behörde muss Ihnen jedoch konkret nachweisen, dass die Folie eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit bewirkt hat. Dass die Behörde dies nicht ausschließen kann, reicht für die Verhängung eines Bußgeldes nicht.
Ich würde Ihnen raten, sich nicht selbst zu dem Vorwurf einzulassen, sondern vielmehr einen mit dem Verkehrs-/Ordnungswidrigkeitenrecht vertrauten Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung zu beauftragen und sich gegen den Vorwurf zu wehren.
Konnte ich Ihnen damit behilflich sein?
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