Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
1.) Ja, Sie können und dürfen als neuer Eigentümer den Strom abstelellen, denn die bsiherige Praxis zwischen dem Verein und der GbR bindet Sie rechtlich nicht: Es handelt sich um eine rein schuldrechtliche Vereinbarung zwischen dem Verein und der GbR, die auch nur in diesem Rechts- und Vertragsverhältnis Rechtswirkung entfaltet.
Abweichendes würde nur dann gelten, wenn eine solche Vereinbarung dingliche Wirkung hätte, wenn diese also in das Grundbuch eingetragen wäre - woran es hier gerade mangelt.
2.) Es steht Ihnen folglich auch rechtlich frei, mit den einzelnen Eigentümern entsprechende Strombelieferungsverträge abzuschließen.
Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass Sie in der Tat neue und geeichte Zähler installieren, um eine exakte verbrauchsabhängige Abrechnung des Stromes sicherzustellen.
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Gern können wir Ihr Anliegen auch telefonisch im persönlichen Gespräch ausführlich erörtern, sofern Sie dies wünschen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt