Verkehrsrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts ist die Rechtslage wie folgt einzuschätzen:Wenn Sie mit den Sanktionen Fahrverbot, Sperrfrist etc. nicht einverstanden sein werden, rate ich an, keine Stellungnahme abzugeben.
Wenden Sie sich mit dem Bogen unverzüglich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und überlassen Sie diesem die Korrespondenz mit den Behörden.
Er kann auf die fehlende Beschilderung hinweisen und auch das Messergebnis in Zweifel ziehen.
Nur wenn Sie die Konsequenzen von mind. 1 Monat Fahrverbot, Bußgeld etc. unproblematisch akzeptieren können, können Sie unproblematisch Angaben im Anhörungsbogen machen.Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung. Sofern der Wunsch nach einem Telefonat besteht, können Sie dies gern über den Telefon-Premium-Service anfordern.Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen GrüßenDr. Traub-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
wenn Sie "Beschuldigter" sind, müssen Sie keine Angaben machen.
Dies muss in der Belehrung drin stehen.
Mit freundlichen GrüßenDr. Traub-Rechtsanwalt-
Sehr gerne.