Verkehrsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn Sie als Zeuge (Halter) befragt werden, dann müssen Sie die Angaben grundsätzlich selbst machen und haben den Fragebogen nicht an die Freundin anzugeben. Es schadet hier nichts dass Sie denselben Wohnsitz wie Ihre Freundin haben. Die Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten beträgt in der Tat 3 Monate. Wenn die Tat am 27.06.2019 erfolgt ist, dann tritt die Verjährung grundsätzlich mit dem Ablauf des 27.09.2019 ein.
Wenn Sie keine Nachfragen mehr haben geben Sie bitte eine Bewertung meiner anwaltlichen Beratung ab (bitte klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne 3-5).
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
in diesem Falle ist denkbar, wenn Sie Ihrer Auskunftspflicht nicht nachkommen und so der Fahrer nicht ermittelt werden kann, dass Sie eine Fahrtenbuchauflage bekommen.