Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Ja, es besteht die Möglichkeit, dass von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen wird.
Das Absehen von einem Fahrverbot erfolgt gegen eine entsprechende Erhöhung der Geldbuße.
Voraussetzung für ein Absehen von dem Fahrverbot ist stets, dass der Betroffene ein unabweisbares Bedürfnis an der weiteren Innehabung des Führerscheins geltend und glaubhaft macht. Regelmäßig wird das dann angenommen, wenn die betreffende Person aus beruflich-existenziellen Gründen auf den Führerschein angewiesen ist und dessen Verlust für ihn zu völlig unverhältnismäßigen und nicht mehr vertretbaren Folgen führen würde.
Sollten diese Voraussetzungen in Ihrem Fall gegeben sein, so können Sie bei der Straßenverkehsbehörde einen Antrag auf Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots gegen Erhöhung der Geldbuße stellen!
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt