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ClaudiaMarieSchiessl
,
Rechtsanwältin
Kategorie:
Verkehrsrecht
Zufriedene Kunden:
17628
Erfahrung:
18 Jahre Anwaltserfahrung
44859865
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ClaudiaMarieSchiessl ist jetzt online.
Guten Tag - mein Sohn,der sich noch in der Probezeit befindet,hat
Diese Antwort wurde bewertet:
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Guten Tag - mein Sohn,der sich noch in der Probezeit befindet,hat vor wenigen Tagen bei einem Wendemanöver ein Garagentor leicht,aber sichtbar,beschädigt-er fuhr daraufhin total verunsichert und mit schlechtem Gewissen nach Hause,um mit uns (die Eltern) zu besprechen,ob er diesbez. zur Polizei gehen sollte. Das war nicht mehr nötig,denn die Polizei stand schon vor der Tür . Unfallflucht - was wird meinen Sohn erwarten? Mit freundlichen Grüßen
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Experte:
ClaudiaMarieSchiessl
hat geantwortet vor 4 Jahren.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank XXXXX XXXXX Anfrage bei Just Answer, die ich Ihnen sehr gerne wie folgt beantworten möchte:
Darf ich höflich fragen
Wie alt ist denn der Sohn?
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Kunde:
hat geantwortet vor 4 Jahren.
Ich hatte gerade schon geantwortet-er ist 18 Jahre alt -,sorry,aber ich habe begriffen,dass es mit jeder Nachfrage teurer wird. Ich habe alles geschildert und hätte jetzt gerne eine Antwort,die ja schon von mir bezahlt wurde.
Experte:
ClaudiaMarieSchiessl
hat geantwortet vor 4 Jahren.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank XXXXX XXXXX Nachtrag.
Es ist so, dass dem Sohn strafrechtlich nicht viel passieren wird.
Er hat zwar den Paragrafen 142 STGB die Unfallflucht verwirklicht, aber er wird als Heranwachsender nach Jugendstrafrecht beurteilt.
Das Jugendstrafrecht will nicht strafen sondern erziehen.
Deshalb bekommt er einen Strafe wie Sozialstunden zb oder einen kurzen Freizeitarrest im Höchstfall.
Verkehrsrechtlich liegt leider ein Verstoss der Klasse A vor.
Das bedeutet ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen
Bittte fragen Sie sehr gerne nach
wenn ich helfen konnte freut mich eine positive Bewertung
vielen Dank
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Experte:
ClaudiaMarieSchiessl
hat geantwortet vor 4 Jahren.
Keine Sorge es wird nicht teuerer, ich habe es gerade gemeldet, Sie bekommen für die zweite Frage das Geld zurück
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Experte:
ClaudiaMarieSchiessl
hat geantwortet vor 4 Jahren.
Ich sehe, Sie sind nocn online
Kann ich Ihnen denn noch weiterhelfen ?
Gerne
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Experte:
ClaudiaMarieSchiessl
hat geantwortet vor 4 Jahren.
Anmerkung
ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach 142 des Strafgesetzbuchs ist tatbestandlich leider einwandfrei gegeben
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Experte:
ClaudiaMarieSchiessl
hat geantwortet vor 4 Jahren.
Habe ich vielleicht eine Nachfrage von Ihnen nicht bekommen ?
Das kommt manchmal vor
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Experte:
ClaudiaMarieSchiessl
hat geantwortet vor 4 Jahren.
Ich bitte höflich um Mitteilung, was einer positiven Bewertung entgegensteht
vielen Dank
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Experte:
ClaudiaMarieSchiessl
hat geantwortet vor 4 Jahren.
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich bitte noch einmal höflich, mir mitzuteilen, was einer positiven Bewertung und damit Bezahlung meiner Arbeit an einem Samstagabend für Sie entgegensteht
Sie sehen sich die Antworten an, reagieren aber nicht
Sie müssen keine Angst haben, Ihrem Sohn wird nicht viel passieren, es wird in kein Führungszeugnis eingetragen und er ist dann auch nicht vorbestraft.
Vom Unfalloet entfernt hat er sich aber, auch wenn er Sie nur um Rat fragen wollte,
Das hindert den Tatbestand der Unfallflucht leider nicht, wird aber strafmindernd berücksichtigt.
wenn ich Ihre Frage beantwortet habe bitte ich um positive Bewertung
vielen Dank
ClaudiaMarieSchiessl und 2 weitere Experten für Verkehrsrecht sind bereit, Ihnen zu helfen.
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