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ClaudiaMarieSchiessl
,
Rechtsanwältin
Kategorie:
Verkehrsrecht
Zufriedene Kunden:
17605
Erfahrung:
18 Jahre Anwaltserfahrung
44859865
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ClaudiaMarieSchiessl ist jetzt online.
Gestern habe ich beim Zur cksetzen gegen 14h ein Knirschen
Kundenfrage
Gestern habe ich beim Zurücksetzen gegen 14h ein Knirschen gehört. Ihc stieg aus und sah , dass ich auf einen Golf aufgefahren bin. An meinem Dienstwagen war die Schürze verschrammt. An fremden Fahrzeug habe ich trotz geanauen Schauens nichts sehen können.
Ich bin weitergefahren. Heute kam ich dort vorbei und ein Herr spricht mich an: "Ich habe eine Fahrerflucht-Anzeige aufgegeben. Sie werden Ihren FS verlieren." Er zeigte mir eine Stelle unterhalb der Stoßstange, die angeschürft war.
Wie soll ich mich verhalten? Soll ich mich nochmals selbst bei der Polizei anzeigen?
Gepostet:
vor 7 Jahren.
Kategorie:
Verkehrsrecht
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Experte:
ClaudiaMarieSchiessl
hat geantwortet vor 7 Jahren.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, § 142 STGB hätten Sie sich strafbar gemacht, wenn Sie nach einem Unfall sich entfernt hätten, ohne vorher die Feststellung Ihrer Person, Ihres Fahrzeugs etc,. zu ermöglichen, oder bevor Sie eine angemessene Zeit gewartet hätten.
Zunächst würde ich Ihnen empfehlen, sich noch heute an der nächsten Polizeidienststelle zu melden, den Sachverhalt zu schildern, Ihre Personalien feststellen zu lassen und das Fahrzeug für eine gewisse Zeit zur Verfügung zu halten.
Dies wegen der Strafmilderung,die § 142 STGB in derartigen Fällen vorsieht.
Sie sollten bei Ihren Angaben zur Sache vor allem betonen, dass Sie selbst gründich nachgesehen, nichts entdeckt hätten und erst dann den Unfallort verlassen hatten.
Sie sind Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen und haben das Fahrzeug besehen, so dass es Ihnen am für § 142 STGB erforderlichen Vorsatz fehlt.
Villeicht haben Sie auch Zeugen, die gesehen haben, dass Sie nicht einfach weitere gefahren sind, sondern sich das Fahrzeug genau angesehen haben.
Sollte Ihre Frage hiermit beantwortet sein , bitte ich um Akzeptierung meiner Antwort. Erst mit Ihrer Akzeptierung wird die von Ihnen geleistete Anzahlung zum Zwecke des Ausgleichs der hier entstandenen Gebühren verwendet.
Just Answer ist kein kostenfreies Forum. Dies ist schon aus standesrechtlichen Gründen nicht möglich. Insoweit wird auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.
Die Beantwortung Ihrer Frage erfolgte unter der Bedingung, dass der von Ihnen angebotene Zahlbetrag auch zum Ausgleich gebracht wird.
Wegen etwaiger Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung . Ich bin auch gerne bereit, Ihnen in anderen Angelegenheiten zur Seite zu stehen.
Abschließend möchte ich Sie noch auf folgendes hinweisen : Bitte beachten Sie, dass bereits geringfügige Änderungen des geschilderten Sachverhaltes zu anderen rechtlichen Ergebnissen führen können. Stellen Sie Ihre Frage daher möglichst präzise.
Der hier erteilte Rat kann eine ausführliche anwaltliche Beratung nebst Prüfung aller Unterlagen nicht ersetzen. Ihnen soll lediglich eine erste juristische Orientierung gegeben werden.
Über eine positive Bewertung und eine rasche Akzeptierung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Marie Schiessl
Rechtsanwältin
Wenn Ihre Frage beantwortet ist bitte ich um Akzeptierung
Vielen Dank
ClaudiaMarieSchiessl und weitere Experten für Verkehrsrecht sind bereit, Ihnen zu helfen.
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Experte:
ClaudiaMarieSchiessl
hat geantwortet vor 7 Jahren.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank XXXXX XXXXX freundliche Akzeptanz, und Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Marie Schiessl
Rechtsanwältin
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