Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Der Beirat ist ein gesetzlich nicht näher geregeltes Organ des Vereinsrechts.
Es steht dem Verein daher auf der Grundlage der jeweils geltenden Satzung gänzlich frei, einen Beirat vorzusehen.
In der Vereinspraxis dient der Beirat als ein dem Vorstand beratendes Gremium.
Die konkrete personelle Besetzung - wie in Ihrer Frage aufgeworfen - richtet sich daher mangels gesetzlicher Normierung des Beirats auch ausschließlich nach den insoweit maßgeblichen satzungsrechtlichen Bestimmungen des Vereins.
Diese können daher auch durchaus vorsehen, dass eine Kombination aus "Beirats-Obergrenze" und "geborenem Mitglied" bei der Besetzung dieses Gremium umgesetzt wird.
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt