Vereinsrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Nein, dem Verein entsteht kein Schaden, Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückgezahlt.
Wie wäre es aber, wenn nicht verbrauchte Mitgliedsbeiträge bis Jahresende zurückgezahlt würden?
Ich habe etwas Probleme Ihre Antwort zu verstehen. Deshalb hier der Satzungstext:
"Der freiwillige Austritt kann nur durch schriftliche Erklärung gegenüber dem 1. oder 2. Vorsitzenden mit einer Frist von 3 Monaten zum 31. Dezember eines Jahres erfolgen."
Das Mitglied hat die Bitte um vorzeitigen Austritt an den 1. Vorsitzenden gerichtet. Schaden entsteht dem Verein durch den vorzeitigen Austritt nicht. Kann nun die Mitgliedschaft mit Zustimmung des Vorstands bereits zum 31. Juli erfolgen?
Die nächste Hauptversammlung ist im März 2014. Eine außerordentliche Versammlung wegen eines solchen Falles wäre nicht gerechtfertigt.