Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne beantworte ich Ihre Frage nach Ihren Sachverhaltsangaben wie folgt:
Welche Mitgliedschaft meinen Sie ?
Ich gehe davon aus, daß Sie sich von Ihrer Familie getrennt haben .
Danach kommen wechselseitige Unterhaltsansprüche in Betracht .
Ohne nähere Angaben bin ich leider nicht in der Lage, Ihre Fragen zu beantworten .
Sollte Ihre Frage hiermit beantwortet sein , bitte ich um Akzeptierung .
Wegen etwaiger Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung .
Abschließend möchte ich Sie noch auf folgendes hinweisen :
Die Beantwortung Ihrer Frage erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen anhand Ihrer Sachverhaltsangaben. Bitte beachten Sie, dass bereits geringfügige Änderungen des geschilderten Sachverhaltes zu anderen rechtlichen Ergebnissen führen können. Dies hat in der Praxis zur Folge, dass vermeintlich ähnliche Sachverhalte zu unterschiedlichen Gerichtsentscheidungen führen können. Stellen Sie Ihre Frage daher möglichst präzise.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Michaelis
Rechtsanwalt
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52062 Aachen
Tel. : 0241 38241
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