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RA Bernhard Schulte
RA Bernhard Schulte, Rechtsanwalt
Kategorie: Verbraucherrecht
Zufriedene Kunden: 1569
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Die ARD hat teile von unserem Video genommen und in einer

Diese Antwort wurde bewertet:

Die ARD hat teile von unserem Video genommen und in einer Satieresendung mit Carolin Kebekus ausgestrahlt. Hierbei werden aber auch Kundengesichter gezeigt die expliziet nur die Erlaubniss erteilt haben das wir diese Video Inhalte / Testemonials auf unserer Webseite darstellen sonst nirgendwo. Für uns ist das essenziell ein Problem das wenn die ARD hier Kundengesichter zeigt uns keiner mehr öffentlich erlauben wird seine Meinung zu veröffentlichen was geschäftsschädigend ist.Besteht hier die Möglichkeit gegen die ARD vorzugehen oder aber fällt das unter das Zitatsrecht / etwas anderem?Des weiterem wird der ehemalige Name der Person erwähnt. Die Person hat sich schon vor xx Jahren den Namen ändern lassen, im Video wird aber sein alter Name erwähnt / veröffentlicht. Gibt es hier eine Möglichkeit vorzugehen das dieser nicht öffentlich erscheint?Danke

Einen schönen guten Tag,

mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Geben Sie mir bitte einen Moment, damit ich Ihre Anfrage bearbeiten kann. Ich komme gleich auf die Sache zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Schulte

Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Kunde: hat geantwortet vor 13 Tagen.
Hallo Herr RA Schulte, die letzte Korrespondenz mit Ihnen war "Geben Sie mir bitte einen Moment, damit ich Ihre Anfrage bearbeiten kann. Ich komme gleich auf die Sache zurück. " - Benötigen Sie noch etwas für Ihre Antwort?

Danke ***** ***** Hinweis. Das "Hallo?" war eigentlich für einen anderen Chat gedacht. Entschuldigung.

Ich sehe gerade, dass Sie aus Österreich kommen. Fragen Sie hier nach österreichischem Recht oder nach deutschem Recht?

Kunde: hat geantwortet vor 13 Tagen.
Deutsches Recht

Ok. Kleinen Moment bitte.

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

anhand Ihrer bisherigen Informationen möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten:

Das Zitatrecht nach § 51 UrhG erlaubt es, fremde Werke ohne die Erlaubnis der Urheber bzw. Rechteinhaber zu zitieren. Dafür muss aber einerseits der Urheber benannt werden (reicht im Nachspann). Andererseits muss sich der Verwender auch bei Videozitaten sich mit dem Zitat für seine eigenen Ausführungen inhaltlich auseinandergesetzt haben. Bei einer Satiresendung der ARD gehe ich an dieser Stelle davon grundsätzlich aus, dass dies hier geschehen ist. Insofern dürfte die Verwendung hier vom Zitatrecht abgedeckt sein. Zudem dürfte hier zugunsten der Satiresendung auch das Recht zur Karikatur und Parodie etc. nach § 51a UrhG greifen.

Allerdings könnte hier das sogenannte Kunst- Urhebergesetz (KUG) zugunsten der abgebildten Personen greifen. Das ist das sogenannte Recht am eigenen Bild. Danach ist die Verwendung von Bildern von Personen nur mit deren Einwilligung möglich. Die Betroffenen Personen könnten hier die ARD entsprechend abmahnen. Sollten allerdings die abgebildeten Personen hier nur "Beiwerk" sein (zB in einer Gruppe) oder Personen des öffentlichen Lebens sein, greift das Recht am eigenen Bild ebenfalls nicht.

Sofern das Recht am eigenen Bild tatsächlich greift, wäre noch eine Strafanzeige mit einem entsprechenden Strafantrag möglich. Nach § 33 KUG ist ein Verstoß nämlich strafbar.

Mit anderen Worten: Ja, hier kommen durchaus Vorgehensweisen gegen die Sendung und die ARD in Betracht. Allerdings müsste das durch die Betroffenen geschehen.

Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen, auch wenn evtl. meine Einschätzung nicht Ihren Hoffnungen und Erwartungen entsprochen hat. Wenn Sie weitergehende Fragen haben, kann ich Ihnen gerne ein Angebot zu einem Premium Service (z.B. Telefonat und/oder mehr Zeit für Nachfragen gegen einen angemessenen Aufpreis etc.) anbieten. So können Rück- und Verständnisfragen sowie ein evtl. taktisches Vorgehen einfacher und schneller geklärt werden. Geben Sie mir einfach kurz hierzu Bescheid. Ansonsten würde ich mich über eine Bewertung von z.B. 4-5 Sternen freuen. Hierzu klicken Sie bitte oben die Bewertungssterne (= 3-5 Sterne auf der rechten Seite der Bewertungsleiste) an, weil ich nur dann von Justanswer für die anwaltliche Beratung bezahlt werde.

Mit freundlichen Grüßen ***** ***** bei Köln

Schulte

Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)

RA Bernhard Schulte und weitere Experten für Verbraucherrecht sind bereit, Ihnen zu helfen.

Danke ***** ***** Bewertung. Schön, dass ich helfen konnte. Bitte antworten Sie jetzt NICHT mehr, damit der Post hier geschlossen werden kann.

Falls Sie künftig weitergehende Fragen und/oder andere rechtliche Fragen haben, können Sie mich gerne hier über JustAnswer direkt über mein Profil anfragen.

http://www.justanswer.de/anwalt/expert-ra-schulte/

Mit freundlichen Grüßen ***** ***** bei Köln

Schulte

Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)