Verbraucherrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage. Bitte haben Sie einen Moment Geduld.
In Ihrem Fall wird eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicheung leider wegen Erreichen der Altersgrenze von 55 Jahren und der zuvor bestehenden Versicherungsfreiheit leider eher nicht mehr in Betracht kommen.
Es gelten auch bei (Wieder-)Eintritt der Versicherungspflicht bei Erreichen der Altersgrenze von 55 Jahren besondere Bedingungen.
Ist der Arbeitnehmende zum Zeitpunkt des Eintritts der Versicherungspflicht bereits 55 Jahre alt, gelten besondere Regelungen. Eine Rückkehr in die GKV ist ausgeschlossen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Diese Bedingungen habe ich Ihnen aufgeschlüsselt, für den Fall einer bestehenden Ehe.
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Vielen Dank und
Mit freundlichen Grüssen