Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Nein, das müssen sie nicht.
Die Besetzung ihres Arbeitsplatzes bei krankheitsbedingtem Ausfall obliegt ganz allein ihrem Arbeitgeber.
Dies ist eine Pflicht, die nicht auf den Arbeitnehmer übertragen werden kann.
D. h. wenn Sie im Urlaub sind oder krankheitsbedingt ablesen, muss der Arbeitgeber ganz allein hierfür Ersatz und Kompensation sorgen.
Sie dürfen als Arbeitnehmer hiermit nicht belastet und verpflichtet werden.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-