Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung.
Darauf müssen Sie sich rechtlich in keiner Weise einlassen, denn Ihr ausschließlicher Vertragspartner ist der Verkäufer in Deutschland.
Ihnen stehen die Gewährleistungsansprüche gemäß §§ 434, 437, 439 BGB gegenüber dem Verkäufer zu, denn die Lampe ist mit Sachmängeln behaftet.
Ihnen steht daher gemäß § 439 Absatz 1 BGB die Nacherfüllung zu, die auf Mangelbeseitigung (Reparatur) oder aber auf Ersatzlieferung (Bereitstellung einer mangelfreien LED-Lampe gleichen Typs) gerichtet ist.
Sämtliche Kosten dieser Nacherfüllung (insbesondere Einsendung und Transportkosten) fallen ausschließlich dem Verkäufer zur Last (§ 439 Absatz 2 BGB).
Sollte der Verkäufer die Ihnen gesetzlich zustehende Nacherfüllung verweigern, so können Sie von dem Vertrag umgehend zurücktreten und Kaufpreisrückzahlung beanspruchen.
Fordern Sie diesen daher vorab mittels E-Mail und sodann in nachweisbarer Form (Einschreiben) zur Nacherfüllung auf.
Setzen Sie hierzu eine Frist von 7 Tagen ab Briefdatum, und kündigen Sie an, dass Sie nach Fristablauf wegen Verweigerung der Nacherfüllung von dem Vertrag zurücktreten und Kaufpreisrückzahlung beanspruchen werden.
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Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt