Verbraucherrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke ***** ***** Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Nach der Preisangabeverordnung ist jeder gewerblicher Anbieter von Waren verpflichtet, dem Endverbraucher diese auszupreisen. Der Metzger handelt daher nicht korrekt und Sie können sowohl der Industrie- und Handelskammer als auch dem Verbraucherschutz eine Meldung machen.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung ab (3-5 Sterne). Vielen Dank.
Mit freundlichen GrüßenRA Grass