Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Sie haben hier die Möglichkeit bei einem geschlossenen Fall durch Widerspruch und entsprechende Begründung den Fall erneut zu öffnen.
Dies gilt umso mehr, wenn Sie aufgrund technischer Probleme es verpasst haben, zu dem Fall Stellung zu nehmen.
Darüber hinaus müssen sie nicht nur über PayPal in dieser Sache vorgehen sondern können eine Strafanzeige wegen Betruges stellen.
Eine Strafanzeige kostet Sie nichts und kann online oder schriftlich bei der Polizeibehörde eingereicht werden.
Hierdurch wird entsprechend Druck auf den Verkäufer aufgebaut.
Gleichlaufend sollten Sie die geleistete Zahlung zurückverlangen.
Hier können Sie mit einem Rechtsanwalt drohen.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-