Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Ihre Ansprüche müssen Sie gegen den Verkäufer und nicht gegen den Hersteller richten, denn der Verkäufer ist Ihr ausschließlicher Vertragspartner.
Ihnen stehen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gemäß §§ 434, 437, 439 BGB gegenüber dem Verkäufer zu, denn der Artikel ist mit Sachmängeln behaftet.
Ihnen steht daher gemäß § 439 Absatz 1 BGB die Nacherfüllung zu, die auf Mangelbeseitigung (Reparatur) oder aber auf Ersatzlieferung (Bereitstellung eines mangelfreien Artikels gleichen Typs) gerichtet ist.
Sämtliche Kosten dieser Nacherfüllung (insbesondere auch eine etwaige Einsendung des Artikels) fallen dem Verkäufer zur Last (§ 439 Absatz 2 BGB).
Sollte der Verkäufer die Ihnen gesetzlich zustehende Nacherfüllung verweigern, so können Sie von dem Vertrag umgehend zurücktreten und Kaufpreisrückzahlung beanspruchen.
Fordern Sie diesen daher vorab mittels E-Mail und sodann in nachweisbarer Form (Einschreiben!) zur Nacherfüllung auf.
Setzen Sie hierzu eine letzte Frist von 7-10 Tagen ab Briefdatum, und kündigen Sie an, dass Sie nach Fristablauf wegen Verweigerung der Nacherfüllung von dem Vertrag zurücktreten und die unverzügliche Kaufpreisrückzahlung beanspruchen werden.
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Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt