Verbraucherrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wie kann ich Ihnen mit der Angelegenheit konkret behilflich sein? Welche Frage haben Sie dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Kianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA)
- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Könnten Sie mir das Schreiben zur Durchsicht hochladen? Dieses ist nur für mich als Beratungsanwalt einsehbar und wird nicht veröffentlicht.
Es handelt sich bei COEO um ein seriöses Inkassounternehmen. Es ist daher durchaus möglich, dass es sich um ein seriöses Schreiben handelt.Sofern Sie sich unsicher sind, können Sie sich direkt bei COEO erkundigen, ob es sich um ein echtes Schreiben des Inkassounternehmens handelt. Hierzu können Sie sich telefonisch an COEO wenden, und zwar unter folgender Rufnummer: 02133 24630.
Sofern COEO Ihnen auf Nachfrage mitteilt, dass es sich um ein echtes Schreiben handelt und die Forderung begründet ist, sollten Sie zahlen.
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