Verbraucherrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite.
Mit freundlichen Grüßen
Kianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA)
- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Ich empfehle Ihnen, sich von den Drohungen des Inkassobüros nicht einschüchtern zu lassen und nicht zu zahlen.
Das Inkassobüro kann nicht einfach einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragen.
Vielmehr müsste das Inkassobüro die Forderung erst gerichtlich gegen Sie geltend machen. Das Gericht wird der Forderung des Inkassobüros nur stattgeben, wenn das Inkassobüro beweisen kann, dass diesem die Forderung zusteht. Wenn Sie der Gewinnspielfirma die geforderte Summe nicht vertraglich versprochen haben, so schulden Sie diese auch nicht.
Insofern ist mein Rat, dass Sie die Forderung des Inkassobüros schriftlich zurückweisen. Sie können die Zurückweisung auch anwaltlich erklären lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.Bitte geben Sie eine Bewertung (3-5 Sterne) durch Anklicken der Bewertungssterne an. Vielen Dank.
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wenn man Ihnen keine Adresse übersendet und Ihnen auch nichts schriftlich gibt, so können Sie die Forderungen einfach ignorieren. Denn dann handelt es sich ersichtlich um kein seriöses Unternehmen. Ein seriöses Inkassounternehmen würde sich stets schriftlich melden und zu erkennen geben.
Ja, das können und sollten Sie. Lassen Sie sich nicht ärgern.