Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Dann sollten Sie jedoch zusätzlich zu Ihrem Schreiben nicht die Kündigung aussprechen, sondern eine Anfechtung wegen Irrtum nach § 119 BGB.
Durch eine wirksame Anfechtung wird rückwirkend ein Vertrag aufgehoben und als nicht geschlossen behandelt.
Dass sie von der sofortigen Verfügbarkeit der Glasfaser ausgingen und nur vor diesem Hintergrund auch den Vertrag geschlossen haben, unterlagen sie bei Vertragsschluss einem Irrtum.
Diesen können Sie über die Anfechtung beseitigen.
Auch die Anfechtungsstreit ja nachweislich gegenüber der Gegenseite zu bringen.
Bei wirksame Anfechtung können Zahlungen etc. abgelehnt werden.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-