Verbraucherrecht
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Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Sie können jetzt nur abwarten, ob das Unternehmen Sie auf Zahlung verklagt. Falls es zu einem Rechtsstreit kommt, können Sie sich damit verteidigen, dass Sie den Widerspruch übersandt und gekündigt haben. Vermutlich können Sie auch damit argumentieren, dass Sie nicht deutlich darauf hingewiesen worden sind, dass sich nach der Probe der Vertrag automatisch kostenpflichtig verlängert.
Es wird für das Unternehmen schwierig sein, Sie auf Zahlung in Anspruch zu nehmen, da Sie Ihre Adressdaten nicht preisgegeben haben. Auszuschließen ist es aber nicht. Sie können theoretisch anhand Ihrer IBAN idetifiziert werden. Allerdings geben Banken in der Regel nicht grundlos die Adressdaten Ihrer Kunden raus. Das unterliegt dem Datenschutz.
Danke ***** ***** Rückmeldung.
Sie haben das gemacht, was Sie machen konnten, nämlich den Vertrag widerrufen. Wenn die Gegenseite gar nicht reagiert, sondern einfach Geld abbucht, können Sie nichts daran ändern. Sie können nur das Geld zurückbuchen. Und dann muss die Gegenseite entscheiden, ob sie es auf eine Zahlungsklage gegen Sie ankommen lassen will. Das könnten Sie nur verhindern, indem Sie zahlten. Aber genau das wollen Sie ja nicht.