Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Wertmäßig dürfte dies passen. Den aufgrund des hohen Wertes des Fahrzeugs muss Ihnen für Ihre Mobilität ein vergleichbares Fahrzeug zur Verfügung gestellt werden.
Dies kann jedoch im Wert auch gemindert sein, muss jeder seinen Zweck erfüllen. Hintergrund dieser Regelung ist, dass sie kein werthaltige Fahrzeug während der Insolvenz fahren können/dürfen, und die Gläubiger können keine Befriedigung erlangen.
Überspitzt gesagt könnten Sie einen Ferrari fahren, der ihnen wegen ihrer Arbeitstätigkeit belassen werden muss. Dieses Problem hat der Gesetzgeber gesehen, weshalb eine sogenannte Austauschpfändung möglich ist.
Um dies zu vermeiden vereinbart sich der Insolvenzverwalter in der Regel mit dem Schuldner auf Ablösung des Fahrzeugs gegen Ratenzahlung.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
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Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-