Verbraucherrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r), vielen Dank ***** ***** Anfrage. Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite. Mit freundlichen Grüßen Kianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA) - Rechtsanwalt -
Vielen Dank ***** ***** Geduld.
Nachdem Ihnen eine Gutschrift zusteht, haben Sie gemäß § 271 BGB das Recht, diese sofort ausgezahlt zu verlangen.
Ich empfehle, dass Sie das Unternehmen einmal schriftlich unter Setzung einer zweiwöchigen Frist dazu auffordern, Ihnen den Gutschriftsbetrag auszuzahlen. Falls das Unternehmen weiterhin nicht zahlt, können Sie einen Anwalt damit beauftragen, den Gutschriftsbetrag auf dem Rechtsweg für Sie geltend zu machen. Die erforderlichen Anwaltskosten können Sie gemäß §§ 280, 286 BGB von dem Unternehmen ersetzt verlangen.
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