Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Der Energieversorger kann nicht einfach die Abschlagshöhe verändern und höhere Abschläge monatlich verlangen.
Die Abschläge richten sich nach den Jahresabrechnungen und den sich hieraus ergebenden prognostizieren den Werten. D. h. ohne Jahresabrechnung kann der Abschlag nicht erhöht werden.
Nur wenn im Versorgungsvertrag dies explizit noch erlaubt ist, kann eine Erhöhung durchgreifen.
Dies ist jedoch zumeist nicht der Fall.
Widersprechen Sie daher schriftlich der Erhöhung des Abschlages.
Sollte die Erhöhung des Abschlages gleich laufend mit einer Preisanhebung einher gegangen sein, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu, welches sie innerhalb von vier Wochen ausüben können (und müssen) wenn Sie den Vertrag mit dem Versorger beenden wollen.
Sie sind daher auf keinen Fall "rechtelos".
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-