Verbraucherrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über das Portal JustAnswer.
Gerne helfe ich Ihnen weiter.
Können sie mir den Sachverhalt etwas ausführlicher Beschreiben.
Welche Frage haben Sie konkret?
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-
haben Sie meine Rückfrage gelesen bzw. besteht Ihrerseits noch Beratungsbedarf?
Vorsorglich führe ich wie folgt aus:
Sofern Sie vermeintlich wegen eines Gewinns im Rahmen eines Glücksspiels angeschrieben wurden und gar keine Teilnahme ihrerseits an solch einem Glücksspiel erfolgte, besteht die Gefahr, dass es sich um ein Betrugsversuch handelt.
Häufig werden sie aufgefordert, einen geringen Betrag zu bezahlen, um sodann den "großen" Gewinn zu erhalten. Diese wird jedoch nicht ausbezahlt.
Hernach wird der Kontakt abgebrochen und ihr Geld ist schwierig zurück zu erlangen. Sie können in diesem Fall Strafanzeige stellen.