Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
anhand Ihrer bisherigen Informationen möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten:
Bei der Frage, ob die Kündigung des Anbieters berechtigt ist, muss unterschieden werden zwischen Verträgen mit oder ohne Preisgarantie für bestimmte Zeiträume. Bei Verträge ohne Preisgarantie kann der Anbieter tatsächlich ordentlich unter Einhaltung von etwaigen Kündigungsfristen kündigen.
Bei Verträgen allerdings mit einer Preisgarantie kann der Anbieter Ihnen nicht vorzeitig wegen Ihres Widerspruchs zur erhöhten Abschlagszahlung aufgrund etwaiger höhere Stromkosten kündigen. Hier muss sich der Anbieter zumindest für die Dauer der vereinbarten Zeit der Preisgarantie an den Vertrag halten. Tut er das - wie hier - nicht macht er sich aus meiner Sicht schadensersatzpflichtig. Ein Schaden können dann erhöhte Stromkosten zB. bei anderen Anbieter sein.
Hier sollten Sie die Kündigung schriftlich und nachweisbar (zB. Einwurfeinschreiben) als unzulässig und unberechtigt zurückweisen. Gleichzeitig sollten Sie den Anbieter unter einer Fristsetzung (z.B. 14 Tagen) auffordern, zu erklären, dass der Vertrag zu ursprünglichen Konditionen fortgeführt wird und diesen tatsächlich fortzuführen. Weiter sollten Sie bereits für die Nichtfortführung weitere Ansprüche, z.B. Schadensersatzansprüche, ausdrücklich vorbehalten.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Wenn Sie weitergehende Fragen haben, kann ich Ihnen gerne ein Angebot zu einem Premium Service (z.B. Telefonat und/oder mehr Zeit für Nachfragen gegen einen angemessenen Aufpreis etc.) anbieten. So können Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden. Geben Sie mir einfach kurz hierzu Bescheid. Ansonsten würde ich mich über eine Bewertung von z.B. 4-5 Sternen freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte