Verbraucherrecht
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Sehr geehrte Ratsuchende,
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Oliver Fröhlich LL.M.
Rechtsanwalt
Ich danke ***** ***** kurze Wartezeit.
Haben Sie die Rechnung der im Streit stehenden Ware gezahlt?
Das ist laut Ihrer Schilderung, insbesondere da Klarna eingeschaltet ist, nicht ersichtlich. Erst hiernach kann ich ein weiteres Vorgehen beraten.
Ich danke ***** ***** Moment, ich formuliere die weitergehen Antwort.
Grundsätzlich sind hier die AGB des Unternehmens entscheidend. Weiterhin der Wert der Bestellung. Dass Sie für die Kosten der Rücksendung verpflichtet werden sollen, ist grundsätzlich nicht rechtmäßig.
Daher rate ich Ihnen.
Sofern Sie innerhalb 14 Tage nach Erhalt der Ware dem Kaufvertrag widersprochen haben, ist das sehr gut und stärkt Ihre Rechtsposition. Weiterhin sollten Sie bereits aus dem Grund keine Zahlung leisten, da "haben" besser ist als "wollen".
Wenn Sie erfolgreich widerrufen haben, trifft Sie auch nicht die Zahlung des Kaufpreise, daher können Sie hier beruhigt sein.
Sie sollten abschließend mitteilen, sowohl an Klarna als auch an das Unternehmen, dass Sie widerrufen haben, dass Sie die Ware zurücksenden, dies aber nicht auf Ihre Kosten.
Daher trifft Sie keine Kostenfolge.
Haben Sie hierzu weitere Fragen?
Ah, das ist ein guter Einwand. Sie haben nur von den Philippinen gesprochen.
Ist der Verkäufer, also Ihr Vertragspartner in Berlin?
Bisher haben Sie von einem Berliner Verkäufer nichts erwähnt.
Das verstehe ich nicht wirklich.
Ist Ihr Verkäufer ein Berliner Unternehmen? Mit wem ist der Vertrag geschlossen worden?
Der Vertragspartner ist hier relevant. Wer ist Ihr Vertragspartner? Nach dieser Schilderung handelt es sich weiterhin um das - nunmehr - Unternehmen in Hongkong.
Dann verweise ich hierbei höflich auf die bereits genannten Ausführungen.
Ich verstehe Sie hier sehr gut. Deswegen halte Sie sich bitte an die obigen Ausführungen, diese helfen Ihnen weiter.
Sofern die Antwort geholfen hat, bitte ich um Bewertung mit 3-5 Sternen. Sie können danach selbstverständlich weitere Fragen stellen.
So würde ich vorgehen, ja.
Bei Rückfragen melden Sie sich gerne hier.
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