Verbraucherrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.Wie kann ich Ihnen mit der Angelegenheit konkret behilflich sein? Welche Frage haben Sie dazu?Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Ich verstehe. Vielen Dank für Ihre Nachricht.
In Bezug worauf genau fragen Sie nach Ihren Rechten? Was konkret möchten Sie in rechtlicher Hinsicht erreichen?
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Ein Betrug im strafrechtlichen Sinne ist dies nur, wenn das Unternehmen die versprochenen Leistungen nicht ausgeführt hat und dies entsprechend geplant hat. Wenn dies der Fall ist, können Sie das Unternehmen bei der Polizei anzeigen, da eine Straftat gemäß § 263 StGB begangen wurde. Die Anzeige erstatten Sie entweder persönlich in der Polizeidienststelle oder schriftlich. Sodann werden die Hintermänner strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.
Sie können abgesehen davon die Verbraucherzentrale über dieses unlautere Gebaren informieren und um Veröffentlichung und Warnung der Verbraucher bitten. Die Verbraucherzentralen können als Wächter des Verbraucherschutzes auch die Firma auf Unterlassung der Veröffentlichung von falschen Bewertungen verklagen.
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Ich verstehe. Vielen Dank für Ihre Nachricht. Dann können Sie wie oben beschrieben verfahren.
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