Verbraucherrecht
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Sehr geehrter Kunde,
es gibt keine gesetzliche Regelung, wie lange die Durchführung von Reparaturarbeiten dauern dürfen, doch kommt es mir doch schon sehr lang vor, wenn das Fahrzeug bereits am 13.05.2022 zur Reparatur gegeben wurde.
Sollte sich der Werkstattleiter tatsächlich nicht melden, empfehle ich Ihnen, dass Sie im Namen Ihres Vaters die Werkstatt zur Durchführung und anschließender Herausgabe des Fahrzeugs innerhalb einer Frist von 10 Tagen auffordern und für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen drohen.
Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben und wäre für eine positive Bewertung (3-5 Sterne anklicken) dankbar, da ich andernfalls für die erfolgte Beratung nicht bezahlt werde.
Mit freundlichen Grüßen
RA Fozouni
Ja, das ist zu empfehlen! Eine Mehrfertigung der Aufforderung sollten Sie dann für sich ausdrucken!
Bitte die erbetene Bewertung nicht vergessen!