Verbraucherrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal JustAnswer.Gerne helfe ich Ihnen weiter.Besteht die Möglichkeit, dass Sie das Schreiben der Gema bzw. des Anwalts als pdf-Datei bzw. jpg-Datei über die Fragebox hochladen (links/rechts unten Button „Datei anfügen“). Ich sehe mir dieses dann gerne an und formuliere eine Antwort auf Ihre Rechtsfrage.Wünschen Sie vereinfachend eine telefonische Beratung, können Sie dies gern über den Premiumservice hinzubuchen.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Die Forderung der GEMA ist prinzipiell berechtigt.
Es gibt immer fest abgeschlossene Laufzeiten.
Diese können nicht vorzeitig gekündigt werden. Das Risiko der Geschäftsaufgabe obliegt dem Unternehmer selbst. Vor diesem Hintergrund kann die Forderung auch eingefordert werden.
Kosten des Rechtsanwalts und sonstige Kosten sind nur zu bezahlen, wenn nicht bis zum Fälligkeitszeitpunkt keine Zahlung erfolgt ist. Hernach kann die Gegenseite einen Rechtsanwalt beauftragen.
Einer Mahnung bedarf es nicht.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),ich hoffe, ich konnte Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen.Über ein Feedback in Form einer positiven Bewertung, die Sie sehr schnell und einfach über die Bewertungssterne (3-5 Sterne) abgeben können, würde ich mich sehr freuen.Sollten Sie noch Hilfe zu dieser Problemstellung benötigen, zögern Sie nicht, weitere kostenlose Nachfragen zu stellen. Setzen Sie dazu bitte den bisherigen Frageverlauf mittels der TextBox ganz unten einfach fort.Mit vielem Dank für Ihre Nutzung von JustAnswer.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-