Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Sie müssen das beschriebene unseriöse Vorgehen natürlich nicht akzeptieren.
Ebenso müssen Sie sich nicht verpflichten für einen neuen Zweijahresvertrag, den die Unternehmung „für sie umgestellt hat“.
Der Anbieter hat Probleme gehabt, bei Ihnen die entsprechende Leistung zu erbringen. Dies ist bereits für Sie einen Grund, für diesen Zeitraum keine Zahlungen zu leisten und auch gegebenenfalls den Vertrag zu kündigen.
Das Funktionieren der Dienstleistung kann nicht an den Abschluss eines neuen Vertrags geknüpft werden. Dies insbesondere dann, wenn Sie bereits einen neuen Vertrag geschlossen haben bei einem anderen Anbieter.
Sie können und sollten daher der Unternehmung mitteilen, dass sie bereits bei dem anderen Anbieter sind und keine Umstellung/Verlängerung Ihres Vertrages wünschen. Diesbezüglich machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und haben auch gar kein Auftrag erteilt. Ihnen ging es nur um die Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Leitungsverbindungen.
Dies sollte schriftlich erfolgen.
Hierauf können Sie sich berufen.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-