Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Ich habe mir die übermittelten Unterlagen angesehen.
Hierin sind keine Vertragsunterlagen und/oder AGBs des Veranstalters enthalten.
Prinzipiell gilt, dass bei Stornierung einer Reise zwischen 20 und 30 Tagen vor Reisebeginn Stornierungskosten zwischen 20 % bis 35 % anfallen können und auch von der Rechtssperrung anerkannt sind.
Darüber hinausgehende Stornierungskosten sind individuell zu prüfen.
Im Übrigen gilt, dass wenn die Reise anderweitig vergeben werden kann, auch die bezahlten Stornierungskosten erstattet werden können. Denn der Veranstalter darf selbst verständlich mit einem Rücktritt von der Reise keinen Gewinn machen.
Eine Erkrankung stellt, selbst wenn es sich um eine schlimme Diagnose handelt, ausreiserechtlicher Sicht keinen Grund für einen kostenfreien Rücktritt dar. Hier müsste eine Reiserücktrittsversicherung geschlossen sein, und mit der Versicherung der Rücktrittsgrund geklärt werden.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-