Verbraucherrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Ihre Mutter liegt unter dem gesetzlich zu gewährenden Existenzminimum bezüglich ihrer Einkünfte im Monat.
Deshalb hat sie die Möglichkeit, sich von der Rundfunkgebühr befreien zu lassen.
Allerdings muss solch ein Antrag bei der GEZ gestellt werden. Ihre Mutter muss sodann jedoch keine Rundfunkbeiträge mehr bezahlen.
Weitere Details finden Sie über nachfolgenden Link:
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.htmlEinfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-