Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Das müssen Sie rechtlich nicht hinnehmen.
Der Bundesgerichtshof hat vor einigen Tagen in einem Grundsatzurteil höchstrichterlich entschieden, dass die von vielen Studios eigenmächtig und vertragswidrig vorgenommenen Vertragslaufzeitverlängerungen rechtswidrig sind.
Damit hat der Bundesgerichtshof denjenigen Untergerichten und Verbraucherschutzzentralen Recht gegeben, die diese Praxis schon bisher für rechtswidrig erachtet haben.
Zu Ihrer diesbezüglichen weiterführenden Orientierung verweise ich auf die unter dem folgenden Link abrufbaren Informationen:
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/freizeit-reise/freizeit/fitnessstudios-freizeiteinrichtungen-oeffnen-wieder
Berufen Sie sich daher gegenüber dem Studio auf die dargestellte und klare Rechtslage.
Ihre Rechtsposition ist sicher!
Klicken Sie bitte oben die Bewertungssterne (=3-5 Sterne) an, denn nur nach Bewertung werde ich von Justanswer für die anwaltliche Beratung bezahlt.
Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt