Verbraucherrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Wenn Sie dauerhaft und irreversibel nun eine verformte Nase haben, dürfte der benannte Betrag zu gering sein.
Insbesondere berücksichtigt dieser weder Schmerzensgeld noch eine sonstige Kompensation für die von Ihnen erlittenen Leiden.
Da die erste bereits den Fehler bestätigt haben, dürfte es unproblematisch um die Höhe und Möglichkeit eines geltend zu machenden Schadensersatzes gehen.
Ich rate Ihnen hierfür die Hinzuziehung eines Fachanwalt für Medizinrecht an. Dieser kann sie in dieser Sache beraten und auch entsprechende Ansprüche durchsetzen.
Aufgrund des Fehlers der Gegenseite hat dies auch ein Großteil von Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-