Verbraucherrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal JustAnswer.Gerne helfe ich Ihnen weiter.Bitte erlauben Sie mir zur abschließenden Prüfung noch folgende klarstellende Frage:Wurde der Flug von der Fluggesellschaft storniert?
Gab es hierfür eine Begründung und/oder sogar Zusicherung bzgl. der Rückerstattung?Wünschen Sie vereinfachend eine telefonische Beratung, können Sie dies über den Premiumservice hinzubuchen. Wir vereinbaren dann gerne einen Telefontermin mit Ihnen.Vielen Dank.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Rückmeldung.Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Sie haben natürlich vollumfänglichen Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Betrages.
Die Stornierung der Fluggesellschaft darf und kann Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Auch müssen sie nicht – wie beschrieben – so eine lange Zeit auf die Rückerstattung warten.
Setzen Sie dem Flugunternehmen schriftlicher nachweislich nunmehr eine Frist zur Zahlung und Erstattung des von Ihnen entrichtenden Betrages. Setzen Sie eine Frist von zehn Tagen. Kündigen Sie und hernach einen Rechtsanwalt und/oder rechtliche Schritte in die Wege zu leiten.
Erfolgt innerhalb der Frist keine Reaktion können Sie einen Mahnbescheid beantragen oder einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Kosten für den Rechtsanwalt hat sodann die Fluggesellschaft zu tragen (§ 286 BGB).
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),ich hoffe, ich konnte Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen.Über ein Feedback in Form einer positiven Bewertung, die Sie sehr schnell und einfach über die Bewertungssterne (3-5 Sterne) abgeben können, würde ich mich sehr freuen.Sollten Sie noch Hilfe zu dieser Problemstellung benötigen, zögern Sie nicht, weitere kostenlose Nachfragen zu stellen. Setzen Sie dazu bitte den bisherigen Frageverlauf mittels der TextBox ganz unten einfach fort.Mit vielem Dank für Ihre Nutzung von JustAnswer.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-