Verbraucherrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Da unstreitig ist, das sie ein Anspruch auf Rückzahlung in Höhe von Euro 700 haben, und Ihnen dies bereits selbst vom Versorger mitgeteilt wurde, können Sie nach Ablauf der gesetzten Frist am 20.1.2021 entweder einen Mahnbescheid beantragen oder einen Rechtsanwalt beauftragen.
Ein Mahnbescheid kann online über das Mahngericht beantragt werden.
Beides ist möglich.
Sämtliche Kosten aus der Rechtsdurchsetzung nach dem Fristablauf sind dem Unternehmen in Rechnung zu stellen, da es durch sein Nichthandeln die entsprechenden Schritte notwendig gemacht.
Ihre Rechtsposition ist sehr gut.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-