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ra-ayazi
ra-ayazi, Rechtsanwalt
Kategorie: Verbraucherrecht
Zufriedene Kunden: 10430
Erfahrung:  Rechtsanwalt
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ra-ayazi ist jetzt online.

Guten Abend...Mein Sohn hat ein Film aus dem Internet

Diese Antwort wurde bewertet:

Guten Abend...Mein Sohn hat ein Film aus dem Internet heruntergeladen, er ist 16 jahre alt und ich habe von Firma Frommer Legal eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung über 980 € erhalten. Können Sie uns irgendwie helfen?
Gruß
Marius
Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?
Fragesteller(in): BW
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Nein

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne helfe ich Ihnen.
Wie kann ich Ihnen mit der Angelegenheit konkret behilflich sein? Welche Frage haben Sie dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Kianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)
- Rechtsanwalt -

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Mein Sohn hat ein Film aus dem Internet heruntergeladen, er ist 16 jahre alt und ich habe von Firma Frommer Legal eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung über 980 € erhalten. Können Sie uns irgendwie helfen? Marius

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Könnten Sie mir die Abmahnung zur Prüfung übersenden?

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Datei angehängt (TTVZ15M)

Vielen Dank.

Wenn Ihr Sohn den Film in der Tat illegal heruntergeladen hat, so ist gegen die Forderung dem Grunde nach nichts einzuwenden. Es handelt sich bei dem illegalen Download um eine Urheberrechtsverletzung, die Schadensersatzansprüche nach sich zieht. Diese werden hier seitens der Anwaltskanzlei geltend gemacht.

Nur der Höhe nach lässt sich hier möglicherweise etwas tun. 980 Euro erscheinen für den Download eines Films überhöht bzw. die Schmerzgrenze ist damit ausgereizt. In der Regel dürfen mehr als einige wenige hundert Euros nicht verlangt werden.

Ich kann Ihnen vor diesem Hintergrund nur dazu raten, sich mit der Gegenseite in Verbindung zu setzen und zu versuchen, die Sache durch Zahlung eines angemessenen Betrages zu vergleichen. Die Vergleichsverhandlungen können Sie selbst führen oder Sie beauftragen einen Anwalt hiermit.

Die Gegenseite dürfte in der Regel einem solchen Vergleichsvorschlag positiv gegenüber stehen. Solche Abmahnungen stellen ein Massengeschäft dar. An einem Rechtsstreit hat insofern gerade bei einem vergleichsweise geringen Betrag wie 980 Euro kaum jemand ein Interesse, sodass die Zahlung von einigen hundert Euros zur Erledigung der Angelegenheit in der Regel auf Zustimmung stoßen dürfte.

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