Verbraucherrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne helfe ich Ihnen.Wie kann ich Ihnen mit der Angelegenheit konkret behilflich sein? Welche Frage haben Sie dazu?Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Könnten Sie mir die Abmahnung zur Prüfung übersenden?
Vielen Dank.
Wenn Ihr Sohn den Film in der Tat illegal heruntergeladen hat, so ist gegen die Forderung dem Grunde nach nichts einzuwenden. Es handelt sich bei dem illegalen Download um eine Urheberrechtsverletzung, die Schadensersatzansprüche nach sich zieht. Diese werden hier seitens der Anwaltskanzlei geltend gemacht.
Nur der Höhe nach lässt sich hier möglicherweise etwas tun. 980 Euro erscheinen für den Download eines Films überhöht bzw. die Schmerzgrenze ist damit ausgereizt. In der Regel dürfen mehr als einige wenige hundert Euros nicht verlangt werden.
Ich kann Ihnen vor diesem Hintergrund nur dazu raten, sich mit der Gegenseite in Verbindung zu setzen und zu versuchen, die Sache durch Zahlung eines angemessenen Betrages zu vergleichen. Die Vergleichsverhandlungen können Sie selbst führen oder Sie beauftragen einen Anwalt hiermit.
Die Gegenseite dürfte in der Regel einem solchen Vergleichsvorschlag positiv gegenüber stehen. Solche Abmahnungen stellen ein Massengeschäft dar. An einem Rechtsstreit hat insofern gerade bei einem vergleichsweise geringen Betrag wie 980 Euro kaum jemand ein Interesse, sodass die Zahlung von einigen hundert Euros zur Erledigung der Angelegenheit in der Regel auf Zustimmung stoßen dürfte.
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