Verbraucherrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
was ist denn mit Bestandsfehler genau gemeint ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Im Grunde können nur zwei Dinge gemeint werden, nämlich, dass der Preis zu niedrig angegeben wurde oder - was wahrscheinlicher ist-,dass der Artikel nicht mehr lieferbar ist.
Der Händler kann in einem solchen Fall den geschlossenen Vertrag zwar anfechten (§ 119 BGB), was den Vertrag vernichtet (der Käufer kann also keine Lieferung mehr verlangen), den Händler aber schadensersatzpflichtig macht.
Auch wenn sich der Händler auf einen Fall des sog. Unmöglichkeit beruft, würde Ihrerseits das Recht bestehen, Schadensersatz zu verlangen.
Fragen Sie bitte nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank !
dann können Sie, wenn Sie der Meinung sind, dass es verfügbar ist, auf Vertragserfüllung bestehen.
Ich würde durchaus auch damit "drohen" das Verhalten dem Verbraucherschutz zu melden.