Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Aufgrund ihres ergänzten und erweiterten Sachverhalts müssen Sie sich in der Tat an das Lieferunternehmen wenden.
Denn dadurch, dass sie einen Ablageort angegeben haben, erklären Sie sich bereit, dass auch bei Verlust Sie entsprechende Kosten zu tragen haben. Denn die Wahl eines Ablageorts gilt auf eigenes Risiko.
Weiter bleibt dieser Ablageort so lange bestehen, bis sie ihn ändern bzw. widerrufen.
In Ihrem Fall dürfte es so sein, dass der ausliefere das Paket gar nicht abgegeben hat. Denn sonst hätten sie dies an diesem Mittag im Garten bemerkt.
Dies ist mit dem Lieferunternehmen zu klären. Denn dieses muss nachweisen, dass das Paket abgelegt wurde. Ist dies nicht der Fall, schuldet das Lieferunternehmen Schadensersatz (nicht aber der Verkäufer).
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-