Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Ihnen stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte aus den §§ 434, 437, 439 BGB zur Seite, da die Befüllung der beiden benannten Kissen nicht ordnungsgemäß erfolgt ist.
Sie haben daher einen gesetzlichen Anspruch auf Nacherfüllung gemäß § 439 Absatz 1 BGB, die auf Beseitigung sämtlicher Mängel (=ordnungsgemäße Befüllung der Kissen) gerichtet ist.
Sämtliche mit dieser Nacherfüllung verbundenen Kosten (Bereitstellung der Labels sowie Übernahme der Transportkosten) fallen ausschließlich dem Verkäufer zur Last (§ 439 Absatz 2 BGB).
Sollte der Verkäufer diese Ihnen gesetzlich zustehende Nacherfüllung verweigern, so können Sie umgehend von dem Vertrag zurücktreten und Kaufpreisrückzahlung Zug-um-Zug gegen Rückgabe der Ware beanspruchen.
Fordern Sie den Verkäufer daher unter ausdrücklicher Berufung auf die vorstehend erläuterte und eindeutige Rechtslage zur Nacherfüllung auf.
Setzen Sie hierzu eine letzte Frist von maximal 7 Tagen, und kündigen Sie an, dass Sie nach Fristablauf von dem Vertrag wegen Verweigerung der Nacherfüllung zurücktreten und Kaufpreisrückzahlung beanspruchen werden!
Klicken Sie bitte oben die Bewertungssterne (=3-5 Sterne) an, wenn Sie keine Nachfrage haben, denn nur dann erhalte ich von Justanswer die Vergütung für die anwaltliche Beratung.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt