Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Es ist davon auszugehen, dass es sich um einen Betrugsversuch handelt.
Das besagte Unternehmen muss auf eine unbekannte Art (oder durch freiwillige Überlassung) an Ihre Daten gekommen sein.
Jetzt wird über ein Inkassounternehmen behauptet, dass ein Vertrag eingegangen ist.
Das Geschäftsgebaren ist hochgradig unseriös, ja ggf. sogar strafrechtlich sanktionierbar.
Wenden Sie sich an die Gegenseite und bestreiten Sie einen Vertragsschluss.
Verweisen Sie darauf, dass derjenige, welcher einen Vertragsschluss behauptet, dies auch hinreichend darzulegen hat.
Fordern Sie daher nachweislich den Beweis für einen Vertragsschluss.
Verweigern Sie bis zu einer stichhaltigen Nachweiserbringung jegliche Zahlung.
Kündigen Sie, sich eine Strafanzeige wegen einem Betrugsversuch vorzubehalten.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-