Verbraucherrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne helfe ich Ihnen.Bitte teilen Sie mir ergänzend mit: Haben Sie bereits mit dem Paketdienst Kontakt aufgenommen diesbezüglich, damit dieses Nachforschungen anstellt?Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Ich verstehe. Haben Sie für die Pakete eine Transportversicherung abgeschlossen?
Ich verstehe.
Sie haben einen Anspruch auf Schadensersatz gegen das Paketunternehmen. Dieser Schadensersatzanspruch ist jedoch der Höhe nach beschränkt. § 431 HGB sieht vor, dass die Haftung auf 8,33 Sonderziehungsrechte (dies entspricht ca. € 10,00) beschränkt ist. Die Haftung ist nur unbeschränkt, wenn Sie Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Paketunternehmens nachweisen können. Dieser Beweis wird Ihnen jedoch leider nicht gelingen, wenn Sie keinen Einblick darin haben, wie es zu dem Verlust gekommen ist.
Aus diesem Grunde wäre ein rechtliches Vorgehen gegen das Paketunternehmen nur dann aussichtsreich, wenn Sie eine zusätzliche Versandversicherung abgeschlossen hätten. Ohne Versandversicherung werden Sie hier leider keinen vollständigen Schadensersatz beanspruchen können.
Ich bedaure, Ihnen keine positivere Auskunft erteilen zu können, möchte Sie jedoch vollständig und wahrheitsgemäß über meine rechtliche Einschätzung aufklären.
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