Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Sie können unrechtmäßige Abbuchungen für die Dauer von bis zu acht Wochen zurückbuchen lassen.
Sollten Sie en Verdacht hegen, dass Sie einer Abo-Falle zum Opfer gefallen sind, so besteht selbstverständlich auch keine vertragliche Bindung für die bereits erfolgten Abbuchungen.
Die Gegenseite ist Ihnen daher zu umgehender Rückzahlung der zu UNrecht vereinnahmten Beträge gemäß § 812 BGB verpflichtet.
Diesen Rückzahlungsanspruch können Sie bei nicht freiwillig erfolgender Rückzahlung erforderlichenfalls auch erfolgreich auf dem Rechtsweg geltend machen und durchsetzen!
Klicken Sie bitte oben die Bewertungssterne (=3-5 Sterne) an, wenn Sie keine Nachfrage haben, denn nur dann erhalte ich von Justanswer die Vergütung für die anwaltliche Beratung.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt