Verbraucherrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne helfe ich Ihnen.Wie kann ich Ihnen mit der Angelegenheit konkret behilflich sein? Welche Frage haben Sie dazu?Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Ich verstehe. Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wie kann ich Ihnen mit der Angelegenheit konkret behilflich sein? Welche Frage haben Sie dazu?
Wenn die Fluggesellschaft die Flüge storniert hat, so haben Sie in jedem Falle einen Erstattungsanspruch.
Ich empfehle Ihnen, die Fluggesellschaft einmal schriftlich unter Setzung einer zweiwöchigen Frist zur Erstattung des Flugpreises aufzufordern. Lassen Sie der Fluggesellschaft die Aufforderung nachweissicher zukommen - ich empfehle die Übersendung der Aufforderung per Fax oder Einschreiben.
Sollte die Fluggesellschaft nicht reagieren, so können Sie einen Anwalt beauftragen und mit dessen Hilfe auf Rückzahlung klagen. Die nach Fristablauf entstandenen, erforderlichen Anwaltskosten muss die Fluggesellschaft Ihnen nach §§ 280, 286 BGB erstatten.
Konnte ich Ihnen damit behilflich sein?Bitte geben Sie eine Bewertung (3-5 Sterne) durch Anklicken der Bewertungssterne ab. Vielen Dank!