Verbraucherrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage.Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt rechtlich geprüft.Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Sie haben als Eigentümer das Recht, für jede Abrechnung die Belege einzusehen.
Dieses Recht ist ggü. der Hausverwaltung geltend zu machen.
Die Hausverwaltung muss Ihnen Zugang zu den Belegen ermöglichen.
Wird nicht reagiert bzw. lehnt die HV eine Einsichtnahme ab, können Sie Ihren Anspruch über einen Rechtsanwalt durchsetzen.
Die Kosten für Verweigerung einer Einsicht trotz Fristsetzung hat die HV zu tragen.
Sie sind diesbezüglich in einer sehr starken Rechtsposition.Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-