Verbraucherrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage.Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt rechtlich geprüft.Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Der Zugang der Unterlagen und eine mögliche Unterschrift muss von der Gegenseite bewiesen werden.
Dies ist aber nicht möglich.
Behauptungen helfen nicht weiter.
Sie können von der Gegenseite einen Zugangsnachweis fordern.
Kann dieser nicht erbracht werden, ist die ganze Behauptung der Gegenseite rechtlich nichts wert.Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-