Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt rechtlich geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Sie haben richtig gehandelt, indem sie eine Zahlung abgelehnt haben.
Bei dem beschriebenen Geschäftsmodell handelt es sich um ein Betrugsversuch. Hierbei soll ein Vertragsschluss vorgegaukelt werden, den es in der Realität nicht gibt. Gleichwohl werden die vermeintlichen Vertragsparteien sodann erpresst, zumindest ein Teilbetrag zu zahlen. Bei Zahlung würde sodann von der Einleitung eines Klageverfahrens abgelassen.
Sie müssen jedoch die Drohungen bezüglich eines Klageverfahrens nicht fürchten. Denn ohne Vertragsschluss gibt es auch keine vertragliche Verpflichtung. Dass ein Vertrag geschlossen wurde, muss vollumfänglich die Gegenseite beweisen. Und dies ist eben mangels Vertragsschluss nicht möglich.
Wenden Sie sich an das Unternehmen und untersagen Sie eine weitere Kontaktaufnahme. Drohen sie ansonsten mit einer Strafanzeige bei der Polizei und einer Abmahnung zu unterlassen.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-